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Brandschutz


Brandschutznachweis fürs Baugesuch

Inhalt, Brandschutzpläne und Ablauf: So reichen Sie den Brandschutznachweis vollständig mit dem Baugesuch ein.

Wann ein Brandschutznachweis nötig ist

Gemäss VKF-Brandschutzrichtlinie 11-15 ist für Bauvorhaben grundsätzlich ein Brandschutznachweis zu erstellen und der Brandschutzbehörde einzureichen. Bei Neu- und Umbauten geschieht das zusammen mit dem Baugesuch.

In der Stadt Winterthur gehören Brandschutznachweis und Brandschutzpläne im ordentlichen Verfahren zum Beispiel bei Mehrfamilienhäusern sowie bei Büro-, Industrie- und Gewerbebauten zu den Gesuchsunterlagen. Was für Ihr Vorhaben gilt, zeigt die Übersicht «Baugesuchsunterlagen» des Amts für Baubewilligungen.

Was der Brandschutznachweis enthält

Der Brandschutznachweis und die zugehörigen Unterlagen zeigen, wie das Gebäude die Brandschutzvorschriften erfüllt. Dazu gehören:

  • die Nutzungen des Gebäudes und besondere Brandgefahren

  • der Feuerwiderstand der Bauteile

  • Brandabschnitte und deren Abschlüsse

  • Flucht- und Rettungswege

  • die Zufahrt für die Feuerwehr

  • geplante technische Brandschutzeinrichtungen wie Brandmeldeanlage, Sprinkleranlage, Rauch- und Wärmeabzug oder Löscheinrichtungen

Zusätzlich sind im Gesuch die QS-Verantwortlichen Brandschutz anzugeben. Wer das je nach Qualitätssicherungsstufe sein muss, erkläre ich unter Qualitätssicherungsstufen QSS 1–4.

Formular und Brandschutzpläne in Winterthur

In Winterthur ist der Brandschutznachweis im Baugesuchsformular integriert oder wird gemäss brandschutznachweis.ch erstellt. Die Brandschutzpläne werden nach dem VKF-Brandschutzmerkblatt «Brandschutzpläne» (2003-15) dargestellt.

Schritt für Schritt zum Brandschutznachweis

  1. Nutzung und Qualitätssicherungsstufe klären: Davon hängen die Anforderungen und die nötige Qualifikation der QS-Verantwortlichen ab.

  2. Brandschutz in die Planung einbeziehen: Brandabschnitte, Fluchtwege und Bauteile werden mit den Projektplänen abgestimmt, solange Änderungen noch einfach sind.

  3. Brandschutzpläne erstellen: nach dem VKF-Merkblatt «Brandschutzpläne».

  4. Brandschutznachweis ausfüllen: mit allen Angaben zu Nutzung, Bauteilen, Fluchtwegen und technischen Einrichtungen sowie den QS-Verantwortlichen Brandschutz.

  5. Mit dem Baugesuch einreichen: zusammen mit den übrigen Gesuchsunterlagen, siehe Checkliste Baugesuch-Unterlagen.

  6. Auflagen umsetzen: Die Brandschutzbehörde legt die nötigen Massnahmen fest. Sie werden in der Ausführung umgesetzt und kontrolliert.

Warum sich frühe Planung lohnt

Wird der Brandschutz erst kurz vor der Eingabe betrachtet, müssen oft Pläne angepasst werden, und das Verfahren verzögert sich. Die Gebäudeversicherung des Kantons Zürich weist darauf hin, dass der Brandschutz in entscheidenden Projektphasen häufig zu wenig beachtet wird. Je früher die Anforderungen bekannt sind, desto einfacher lassen sie sich in den Entwurf einbauen.

Ich erstelle oder prüfe Brandschutznachweise und Brandschutzpläne für Bauvorhaben in Winterthur, im Kanton Zürich und im Thurgau und übernehme als QS-Verantwortliche die Qualitätssicherung für QSS 1 und 2. Rufen Sie mich an unter +41 52 589 68 87 oder schreiben Sie an info@brannvern.ch. Zur Übersicht: Brandschutz in Winterthur.