Baueingaben


Baugesuch-Unterlagen für Winterthur

Formulare, Pläne, Unterschriften und Fachnachweise: was in ein vollständiges Baugesuch gehört, mit den Besonderheiten der Stadt Winterthur.

Baugesuch-Unterlagen für Winterthur

Zuständig: das Amt für Baubewilligungen

Baugesuche in der Stadt Winterthur gehen an das Amt für Baubewilligungen an der Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur. Formelle Fragen beantwortet die Kanzlei des Amts, Fragen zu Bauvorschriften und Verfahren das Bauinspektorat. Die Stadt empfiehlt, vor der Eingabe Kontakt aufzunehmen.

Ein Bewilligungsverfahren wird nur mit vollständigen Gesuchen und nachvollziehbaren Plänen eingeleitet.

Diese Unterlagen braucht jedes Baugesuch

Mit jedem Gesuch einzureichen sind:

  • das Baugesuchsformular

  • ein Katasterplan oder amtlich bestätigter Situationsplan mit eingezeichnetem Projekt und Vermassung zu den Grundstücksgrenzen

  • Projektpläne, in der Regel im Massstab 1:100: Grundrisse mit Raumstempel, Ansichten, Schnitte und bei Arbeiten in der Umgebung ein Umgebungsplan

In den Plänen werden neue Bauteile rot, bestehende schwarz und Abbrüche gelb dargestellt. Die Darstellung richtet sich im Wesentlichen nach SIA 400 «Planbearbeitung im Hochbau».

Je nach Vorhaben kommen weitere Unterlagen dazu, zum Beispiel Grundbuchauszug, Leitungskatasterplan, Baumassenziffer-Berechnung, Parkplatznachweis, Gebäude- und Wohnungserhebung sowie Brandschutznachweis und Brandschutzpläne. Welche genau, zeigt die Übersicht «Baugesuchsunterlagen» der Stadt Winterthur.

Situationsplan vom Vermessungsamt

Der Situationsplan zeigt die Abstände des Projekts zu den Grundstücksgrenzen, zu Nachbarbauten und zu allfälligen Baulinien. In Winterthur muss jeder Situationsplan für die Baueingabe vom Vermessungsamt mit Stempel und Unterschrift bestätigt sein und darf nicht älter als ein Jahr sein.

Das Projekt kann von Hand auf einen bestätigten Katasterplan gezeichnet oder per CAD in die Daten der amtlichen Vermessung eingetragen und dem Vermessungsamt zur Bestätigung eingereicht werden. Die Einzelheiten regelt das «Merkblatt Situationsplan für die Baueingabe» der Stadt Winterthur.

Wer unterschreibt

Die Unterlagen sind von der Gesuchstellerin oder dem Gesuchsteller, von der Projektverfasserin oder dem Projektverfasser und von der Grundeigentümerschaft zu datieren und zu unterschreiben. Wird das Baugesuch digital über den E-Formular-Service eingereicht, müssen nur die Eingabequittung und allfällige Vollmachten oder Näherbaurechte unterschrieben werden.

Welches Verfahren gilt?

Die meisten Bauvorhaben im Kanton Zürich werden im ordentlichen Verfahren geprüft. Die Bewilligungsbehörde entscheidet in der Regel innert 2 Monaten ab der Vorprüfung, bei Neubauten und grösseren Umbauten innert 4 Monaten.

Für kleinere Vorhaben, die keine Interessen Dritter berühren, gibt es das Anzeigeverfahren mit einer Behandlungsfrist von 30 Tagen. Einige Anlagen müssen unter bestimmten Voraussetzungen nur gemeldet werden, etwa angepasste Solaranlagen, bestimmte Luft-Wasser-Wärmepumpen, Erdsonden ausserhalb des Baulinienbereichs oder Fernwärmeanschlüsse.

Welches Verfahren angewendet wird, entscheidet in Winterthur abschliessend die Baubehörde. In Zweifelsfällen oder auf ausdrücklichen Wunsch der Gesuchstellerin wird ein ordentliches Verfahren durchgeführt.

Aussteckung im ordentlichen Verfahren

Im ordentlichen Verfahren wird das Bauvorhaben mit Bauvisieren ausgesteckt, insbesondere neue Volumen, relevante Mauern und Sichtschutzwände sowie wesentliche Terrainveränderungen. Die Aussteckung muss bis zum baurechtlichen Entscheid stehen bleiben. Vorhaben im Anzeigeverfahren müssen in der Regel weder ausgesteckt noch publiziert werden.

Baugesuch abgeben statt selbst zusammenstellen

In den Jahren 2025 und 2026 habe ich rund 100 Baueingaben in der ganzen Deutschschweiz betreut. Für Ihr Bauvorhaben in Winterthur stelle ich die kompletten Gesuchsunterlagen zusammen, tausche mich vor, während und nach dem Verfahren mit der Stadt aus und unterstütze Sie beim Verständnis der Auflagen bis zur Baufreigabe. Den Brandschutznachweis erstelle oder prüfe ich auf Wunsch gleich mit.

Rufen Sie mich an unter +41 52 589 68 87 oder schreiben Sie an info@brannvern.ch. Mehr zu meinen Leistungen: Baueingaben und Baubewilligungsverfahren und Brandschutz in Winterthur.